Auch verfügbar auf: English
Français
Deutsch
Zahlen, Logos, Labels, Daten, Codierungen – auf den Verpackungen unserer Lebensmittel tummeln sich etliche wichtige Produktinformationen. Wir nehmen einige von ihnen genauer unter die Lupe.
Die Etiketten der Lebensmittel enthalten gesetzlich verpflichtende und freiwillige Informationen. Einige Pflichtangaben sind in der Europäischen Union gemäß EU-Verordnung EU1169/2011 geregelt. Von der Namensgebung des Produkts über die Auflistung der Stoffe, die Allergien oder Intoleranzen hervorrufen können, bis hin zur Angabe der Zutaten und der Nährwertkennzeichnung, dem Mindesthaltbarkeits- oder Mindestverbrauchsdatum und den Herkunftsangaben – diese Informationen müssen verpflichtend auf der Etikettierung wiederzufinden sein. Nicht erlaubt sind zum Beispiel Produktangaben, die den Konsumenten in die Irre führen oder eine medizinische Wirkung versprechen.
Versteckte Mengenangaben
Ein Lebensmittelhersteller ist zwar verpflichtet, die entsprechenden Zutaten aufzulisten, nicht aber bei jeder Zutat die genaue Menge anzugeben. Es sei denn, die Zutat wird visuell, also namentlich oder durch ein Foto oder Bild, auf der Verpackung dargestellt. Heißt das Produkt zum Beispiel „Paprikaglocken, eingelegt, entkernt, mit Frischkäse Doppelrahmstufe gefüllt“, so muss der Anteil an Paprikaglocken und Frischkäse in Prozent angegeben werden. Generell werden die Zutaten nach absteigendem Gewichtsanteil auf dem Etikett aufgezählt. Gut zu wissen, dass die Zutat, die als Erstes genannt wird, den größten Gewichtsanteil ausmacht.
Sonderregelungen
Woran wir wahrscheinlich nicht sofort bei der Lebensmittelkennzeichnung denken, sind die Sonderregelungen in Krisenzeiten, wie z. B. bei Kriegen, Konflikten oder globalen Gesundheitspandemien. Sorgt eine Krise zu einer Verknappung der Rohstoffe, wie es derzeit bei Sonnenblumen der Fall ist, und der Hersteller deshalb vorübergehend die Zusammensetzung seines Produkts ändern muss, kann er dies tun, ohne unbedingt den gesamten Verpackungsbestand zu ändern. Für den Verbraucher allerdings müssen weiterhin alle Produktinformationen sichtbar sein, denn so verlangt es die Europäische Kommission.